Berufsbilder: Bogenmacher

Der Bogenpass

Der Bogenpass des Bundesinnungsverbandes für den Musikinstrumentenbau (BIV Musik)

ZIEL: Dokumentation über die verwendeten und legalen Materialien für die Herstellung von Streichbögen um den illegalen Holzmarkt und die Verbreitung von Streichbögen aus diesem Holz zu bekämpfen.

Der Bogenpass listet alle für den Bogen verwendeten Materialien auf. Durch die im Betrieb geführte Inventur, sowie die Buchführungspflicht für von CITES betroffenen Materialien, ist der Nachweis der Legalität der verarbeiteten Materialien erbracht. Dadurch ist, falls nötig, der Nachweis zur Erstellung einer Vermarktungserlaubnis (CITES) möglich.

Anbei die Merkmale:

  • Ausschließlich Bögen aus legalen und registrierten Holzbeständen (Fernambuk) dürfen für den Bogenpass verwendet werden.
  • Der Bogenpass wird in der jeweiligen Muttersprache und in Englisch verfasst, die Materialien werden zusätzlich mit den lateinischen Bezeichnungen beschrieben.
  • Die Bogenstange erhält eine eindeutige Nummerierung mittels Laser oder Prägemaschine. Fotos dokumentieren Kopf, Frosch und Stangennummer. Der Bogen ist auf diese Weise identifizierbar und unverwechselbar.
  • Jeder Bogenpass erhält eine Registriernummer, die durch den Bundesinnungsverband des Musikinstrumentenbaus vergeben wird.
  • Der Bogenpass wird beim Verkauf an Händler oder Endkunde übergeben und behält auch beim Weiterverkauf seine Gültigkeit.

Folgende Voraussetzungen sind für die Erstellung eines Bogenpasses zu erfüllen:

  • Der Betrieb muss eine Zertifizierung (Unterweisung) durch den Bundesinnungsverband der Musikinstrumente vorweisen können. Diese erfolgt durch die Teilnahme an einem Seminar, dass der Bundesinnungsverband anbietet.
  • Für Anfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des BIV Musikinstrumente
    Telefon: +49(0) 9 11 23 58 88 0
    Telefax: +49 (0) 9 11 23 58 88 5
    E-Mail: info@biv-musikinstrumente.de
  • Jeder Teilnehmende erhält dann im Anschluss eine Zertifizierungsnummer. Durchnummerierte Bogenpassvordrucke können gekauft werden.
  • Der Teilnehmende ist verpflichtet, einmal im Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt mittels einer Exeltabelle oder ähnlichem eine zusammenfassende Meldung über die ausgestellten Bogenpässe und den verwendeten Registriernummern sowohl beim Bundesinnungsverband als auch bei der zuständigen Umweltbehörde (in Verbindung mit der jährlichen Buchführungskontrolle) abzugeben.
  • Sollte ein Betrieb nachgewiesenermaßen bewusst falsche Angaben im Bogenpass aufführen, Listen dauerhaft fehlerhaft oder zu spät einreichen, erlischt dessen Zertifizierung für 5 Jahre und muss dann neu beantragt werden. Selbiges gilt für Maßnahmen, die durch die untere Verwaltungsbehörde verhängt werden.

Kosten:

Die Zertifizierung durch die Bundesinnung kostet einmalig 300,- Euro, für Mitglieder des BIV Musikinstrumente 100,- Euro. Es können weitere Fortbildungen vorgeschrieben werden.
Ein Bogenpass kostet pro Stück brutto 1,20 Euro, für Mitglieder des BIV Musikinstrumente bzw 3€ für Nichtmitglieder.

 

Berufsbilder - BIV Musikinstrumente
Kurz-Info

  • Wichtig für diesen Beruf: Musikalisches Verständnis und Liebe zum Detail
  • Berufsart: Anerkannter Ausbildungsberuf ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Ausbildende Betriebe: Bogenmacherwerkstätten, Geigenbauerwerkstätten

Ausbildung

Allgemeine Ausbildungsinhalte sind unter anderem:

  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
  • Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen
  • Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Hölzern, anderen Naturstoffen sowie Kunststoffen und Metallen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Anwenden von Leimen und Klebern
  • Auswählen, Bestimmen und Lagern von Werkstoffen
  • Fügen
  • Herstellen und Zusammenfügen von Bogenstangen, Bogenfröschen und Bogenbeinchen
  • Spielfertigmachen
  • Reparaturen

Weiterbildung

Weiterbildung zum

  • Bogenmachermeister
  • Gestalter
  • Restaurator
  • Betriebsassistent (HWK)
  • Sachverständiger
Außerdem kann das Fachwissen während oder nach der Ausbildung in verschiedenen Lehrgängen an den Berufsbildungseinrichtungen der Handwerkskammern und Fachverbände vertieft werden.